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20.02.2026

Augen auf beim Motorradfahren

Ein Motorradfahrer stürzte wegen eines beschädigten Gullydeckels. Die Klage wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht blieb erfolglos.

Mit Beginn der Motorradsaison im März steigt für Zweiradfahrer das Risiko, durch Schlaglöcher oder beschädigte Gullydeckel zu stürzen. Doch nicht jeder Straßenschaden führt automatisch zu einer Haftung der Kommune. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal: Ein Motorradfahrer, der wegen eines ausgebrochenen Gullydeckels gestürzt war und mehr als 6.000 Euro Schadensersatz forderte, unterlag mit seiner Klage. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Zwar seien Kommunen verpflichtet, für einen ausreichend sicheren Straßenzustand zu sorgen. Absolute Sicherheit könne jedoch nicht garantiert werden. Verkehrsteilnehmer müssten sich vielmehr an die erkennbaren Straßenverhältnisse anpassen. Für Motorradfahrer bedeutet das Urteil: Nicht jeder Straßenschaden führt zu einem Schadensersatzanspruch. Eine Haftung der Kommune kommt erst bei besonders schweren Mängeln in Frage, etwa bei Schlaglöchern mit einer Tiefe von mindestens 15 Zentimetern auf verkehrswichtigen Straßen. Um im Schadensfall abgesichert zu sein, sollten Motorradfahrer auf eine umfassende Kasko- und Unfallversicherung achten. Zudem kann es sinnvoll sein, Straßenschäden zu dokumentieren und gegebenenfalls bei der Kommune zu melden – auch wenn dies nicht immer zu einer Haftung führt.