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Neue Regeln für E-Scooter
Die Bundesregierung hat die Vorschriften für Elektro-Scooter verschärft, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die wachsende Zahl von Unfällen einzudämmen.
Ab 2027 gelten strengere technische Anforderungen, höhere Bußgelder und klarere Haftungsregeln. Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes registrierte die Polizei 2025 knapp 12.000 Unfälle mit Personenschaden, ein Anstieg von 27 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Künftig müssen neu zugelassene E-Scooter verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem gelten höhere Sicherheitsanforderungen an die Batterien und erweiterte fahrdynamische Prüfungen. Diese technischen Neuerungen betreffen jedoch nur Neufahrzeuge ab 2027; ältere Modelle dürfen weiterhin genutzt werden. Die Übergangsfrist soll Herstellern Zeit geben, ihre Produktion umzustellen.
Die Regeln für E-Scooter werden zudem an den Radverkehr angepasst. Nutzer dürfen künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen. Um das rücksichtslose Abstellen von Miet-E-Rollern auf Gehwegen und in Fußgängerzonen einzudämmen, erhalten Städte und Gemeinden mehr Befugnisse, eigene Regelungen für das Abstellen zu erlassen. Grundsätzlich bleibt das Parken auf Gehwegen erlaubt, sofern dadurch niemand behindert oder gefährdet wird.
Die Bußgelder für Verstöße werden angehoben: Das Befahren von Gehwegen kostet künftig 25 Euro statt bisher 15 Euro, das Mitnehmen einer zweiten Person 25 Euro statt 5 Euro. Zudem sollen Geschädigte von Unfällen mit E-Rollern leichter Schadensersatzansprüche geltend machen können. Die Haftungsregeln für Halter und Fahrer werden verschärft, um die Verantwortung klarer zuzuweisen.
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