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Krankenkassen zahlen Millionen für Leistungen im EU/EWR-Ausland
Jedes Jahr entstehen den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland hohe Kosten durch Forderungen aus EU/EWR-Staaten und Drittländern.
Die Bundesregierung bestätigt, dass allein 2025 für Österreich, Polen und die Niederlande Erstattungen in Höhe von insgesamt über 380 Millionen Euro fällig wurden.
Hintergrund ist, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen EU/EWR-Staat, die Schweiz oder das Vereinigte Königreich weiterhin Anspruch auf Familienversicherung haben. Die im Wohnsitzstaat erbrachten Sachleistungen werden dann von der deutschen Krankenkasse erstattet.
Zusätzlich regeln Sozialversicherungsabkommen mit Drittstaaten, dass im Ausland lebende Familienangehörige von in Deutschland Versicherten im Krankheitsfall Leistungen der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates erhalten. Die dabei entstehenden Kosten trägt ebenfalls die deutsche Kasse.
Haben Sie Fragen zur Absicherung im Krankheitsfall? Wir beraten sie gerne.
