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Mehr Barrierefreiheit in privatem und öffentlichem Bereich geplant
Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetzentwurf die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen, für ältere Menschen und Familien verbessern.
Ob dabei der Ansatz über Eigenverantwortung und Dialog im privaten Sektor tatsächlich Verbesserungen bringt, muss abgewartet werden. Im öffentlichen Bereich hingegen sollen die Pflichten des Bundes zur Herstellung baulicher und kommunikativer Barrierefreiheit konkretisiert werden. Bis 2035 sollen noch bestehende Barrieren abgebaut sein, bis 2045 müssen alle Hindernisse beseitigt werden.
Ein zentrales Element des Entwurfs ist die Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit. Künftig müssen nicht nur Bescheide, Vordrucke und öffentlich-rechtliche Verträge, sondern auch alle Nachfragen und Hinweise seitens der Behörden barrierefrei gestaltet werden. Zudem sollen Behörden Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen aktiv auf ihr Recht hinweisen, sich in einfacher und verständlicher Sprache beraten zu lassen.
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