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20.02.2026

Lockerungen beim Arbeitsschutz

Die Bundesregierung plant, die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in kleinen und mittleren Unternehmen zu lockern. Stattdessen soll eine umfassende Gefährdungsbeurteilung sicherstellen, dass das Arbeitsschutzniveau erhalten bleibt.

Die Bundesregierung hält den Arbeitsschutz in Betrieben auch dann für gewährleistet, wenn die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) reduziert wird. Demnach soll die bisherige Regelung, wonach KMU mit weniger als 50 Beschäftigten einen Sicherheitsbeauftragten bestellen müssen, gelockert werden. Für Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten wäre künftig nur noch ein Sicherheitsbeauftragter vorgeschrieben.

Die Regierung betont, dass das hohe Arbeitsschutzniveau durch eine stärkere Fokussierung auf die Gefährdungsbeurteilung gesichert wird. Arbeitgeber müssen demnach alle potenziellen Gefährdungen prüfen, Risiken bewerten und Schutzmaßnahmen festlegen. Bei besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit bleibt die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten unabhängig von der Betriebsgröße verpflichtend. Die Eigenverantwortung der Arbeitgeber im Arbeitsschutz soll dadurch gestärkt werden, während weiterhin Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte als Berater zur Verfügung stehen.

Für Unternehmen bedeutet die Neuregelung, dass sie ihre Arbeitsschutzmaßnahmen noch sorgfältiger dokumentieren und evaluieren müssen. Versicherungen, die Betriebs- und Berufshaftpflichtrisiken abdecken, könnten künftig stärker auf den Nachweis einer fachgerechten Gefährdungsbeurteilung achten. Gleichzeitig steigt die Bedeutung von Beratungsleistungen, um mögliche Haftungsrisiken zu minimieren und den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Arbeitgeber sollten daher sicherstellen, dass sie auch ohne verpflichtende Sicherheitsbeauftragte alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.