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Wie Paare bei Versicherungen sparen können
Wer als Paar eine gemeinsame Wohnung bezieht, kann bei Versicherungen oft doppelte Beiträge vermeiden und Policen bündeln.
Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Besonders bei Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen lassen sich Policen oft zusammenlegen, ohne dass ein Trauschein erforderlich ist.
Besonders relevant wird eine gegenseitige Absicherung, wenn Paare gemeinsam eine Immobilie finanzieren. Sie sollte so bemessen sein, dass der verbleibende Partner im Todesfall die Kreditlast tragen kann. Wir beraten Sie dazu gerne.
