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Stärkere Fluggastrechte
Der Rat der Europäischen Union hat neue Rechtsvorschriften beschlossen, die Fluggastrechte vereinfachen, präzisieren und stärken sollen.
Die neuen Vorschriften sehen Änderungen in mehreren Bereichen vor: Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen, Information, Kommunikation mit den Luftfahrtunternehmen und anderweitige Beförderung bei Annullierungen und Verspätungen werden präziser geregelt. Zudem wird der Begriff „außergewöhnliche Umstände“ klar definiert, um Fluggästen die Ausübung ihrer Rechte zu erleichtern.
Neu eingeführt werden unter anderem:
- Ein Verbot der Nichtbeförderung bei einem Rückflug mit der Begründung, dass ein Fluggast den Hinflug nicht angetreten hat („No-show“).
- Mehr Preistransparenz: Flugpreise, einschließlich des zulässigen Handgepäcks, müssen vor Beginn eines Buchungsvorgangs angezeigt werden, um den Preisvergleich zwischen Luftfahrtunternehmen zu erleichtern.
- Spezifische und gestärkte Rechte für Personen mit besonderen Bedürfnissen, etwa Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, Kinder, alleinreisende Minderjährige und Schwangere.
Die aktualisierten Vorschriften über Fluggastrechte treten 12 Monate und 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
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