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Krieg im Iran: Wann Reiseversicherungen leisten und was Verbraucher jetzt beachten müssen
Durch die militärische Eskalation im Nahen Osten sind tausende deutsche Urlauber in der Golfregion gestrandet.
Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt, unter welchen Bedingungen Reiseversicherungen greifen – und wann Reisende auf ihren Kosten sitzen bleiben.
Die militärische Auseinandersetzung im Iran führt zu massiven Störungen im internationalen Reiseverkehr: Flugverbindungen sind unterbrochen, Flughäfen geschlossen, und nach Schätzungen des Deutschen Reiseverbands sitzen etwa 30.000 deutsche Touristen in der Region fest. Auch Kreuzfahrten sind betroffen. Angesichts der unsicheren Lage rät der GDV Verbrauchern, ihre Versicherungsdeckung vor einer Reise genau zu prüfen.
Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt in der Regel nur die Kosten, wenn persönliche, im Vertrag definierte Gründe vorliegen – etwa eine unerwartete schwere Erkrankung oder ein Unfall. Rein politische Risiken oder eine verschlechterte Sicherheitslage am Reiseziel sind dagegen nicht abgedeckt. Wer eine Reise allein wegen des Kriegs oder einer Reisewarnung stornieren möchte, erhält daher keine Erstattung.
Pauschalreisende können ihre Reise unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ eintreten, die den Aufenthalt oder die Anreise erheblich beeinträchtigen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts kann ein Indiz sein, ist aber nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist, dass die Umstände nach der Buchung eingetreten sind. Wer eine Reise in eine bereits bekannte Krisenregion bucht, hat später kaum Anspruch auf Erstattung.
Eine Reiseabbruchversicherung ersetzt Mehrkosten, die durch eine vorzeitige Rückreise entstehen – etwa bei schwerer Erkrankung, Unfall oder einem erheblichen Schaden am Eigentum durch Brand oder Naturkatastrophen. Politische oder militärische Risiken ohne direkten Bezug zu einem versicherten Ereignis sind jedoch meist ausgeschlossen.
Der GDV empfiehlt, bei bestehenden Buchungen frühzeitig Kontakt mit dem Reiseveranstalter oder Versicherer aufzunehmen. Zudem sollten Reisende die Krisenvorsorgeliste Elefand des Auswärtigen Amts nutzen. Wichtig ist, dass Versicherungen finanzielle Folgen unvorhergesehener Ereignisse abfedern können, aber keine allgemeine Absicherung gegen politische Risiken bieten.
Verbraucher, die in Krisenregionen reisen, sollten prüfen, ob ihre Reiseversicherung ausreichenden Schutz bietet. Eine Auslandskrankenversicherung ist in jedem Fall ratsam, da sie im Krankheitsfall die Behandlungskosten übernimmt. Wer häufig in unsichere Regionen reist, sollte zusätzlich eine spezielle Risikoversicherung in Betracht ziehen, die auch politische Evakuierungen abdeckt. Wir beraten Sie dazu gerne.
