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10.02.2026

Haftung bei Hunderauferei

Bei einer Rauferei zwischen ihrem und zwei fremden Hunden verletze sich eine Frau und musste einen Urlaub stornieren. Das Amtsgericht München verurteilte die gegnerische Halterin zu Schadensersatz und Schmerzensgeld und klärte dabei die Rolle der Haftpflichtversicherung in solchen Fällen.

Das Gericht entschied, dass die Halterin der fremden Hunde haftet, da sich eine typische Tiergefahr verwirklicht hatte. Allerdings wurde auch der Klägerin eine Mitschuld zugesprochen, da ihr Hund an der Auseinandersetzung beteiligt war und sie selbst eingriff. Die Haftung wurde daher auf ein Drittel für die Klägerin und zwei Drittel für die Beklagte aufgeteilt. Die Beklagte musste einen Teil der Stornokosten und Schmerzensgeld zahlen.

Der Fall zeigt, wie wichtig für Hundehalter eine private Haftpflichtversicherung ist. Sie übernimmt in der Regel Schadensersatzforderungen, wenn der eigene Hund einen Schaden verursacht. Hundehalter sollten darauf achten, dass ihre Versicherung ausreichenden Schutz für Tiergefahren bietet. Zudem kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein, um eigene Verletzungen abzusichern. Wir beraten Sie gerne, auch zum Thema Tierversicherungen.