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06.01.2026

Stromausfall: Diese Versicherungen greifen

Nicht jeder Schaden nach einem Stromausfall ist versichert. Während Hausrat- und Gebäudeversicherungen bestimmte Folgen abdecken, bleiben andere Risiken bestehen.

Nach dem großflächigen Stromausfall in Berlin stellt sich für viele Verbraucher die Frage, welche Schäden durch Versicherungen abgedeckt sind. Grundsätzlich gilt: Versichert sind nicht die Stromausfälle selbst, sondern die dadurch verursachten Sachschäden. Darauf weist der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) hin. 

Für Privatpersonen übernehmen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen in der Regel Schäden durch frostbedingte Leitungsbrüche oder den Verderb von Gefriergut. Nicht versichert sind dagegen Lebensmittel im Kühlschrank. Bei längerem Stromausfall in der kalten Jahreszeit empfiehlt es sich, die Trinkwasserzufuhr am Hausanschluss abzusperren und Leitungen zu entleeren, um Wasserschäden zu vermeiden. Wichtig: Gasbetriebene Heizgeräte oder Grills in Innenräumen bergen Lebensgefahr durch Kohlenmonoxid.

Für Unternehmen kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll sein, wenn durch den Stromausfall oder das Wiederanlaufen der Energieversorgung ein Sachschaden entsteht, der den Betriebsablauf unterbricht. In Branchen wie der Lebensmittelwirtschaft gibt es zudem spezielle Versicherungen für den Verderb von Kühlgut.

Wir beraten Sie gerne zu diesen Themen.