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Eingeschränkte Entschädigung bei bei fehlendem Kita-Platz
Eltern können bei verspäteter Kita-Platzvergabe zwar Lohnausfall geltend machen – doch der Anspruch endet mit der Bereitstellung des Platzes. Eingewöhnungszeiten werden nicht erstattet, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankenthal zeigt.
Das Landgericht Frankenthal hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Eltern bei verspäteter Bereitstellung eines Kita-Platzes nur für den Zeitraum bis zur Platzvergabe Lohnersatz verlangen können. Die Stadt Ludwigshafen wurde zur Zahlung für den Zeitraum von Anfang März bis Mitte März 2025 verurteilt, da sie ihre Amtspflichten verletzt hatte. Für die Zeit davor und danach besteht kein Anspruch, da der gesetzliche Kita-Anspruch mit der Bereitstellung des Platzes erfüllt ist. Eine Eingewöhnungszeit wird im Sozialgesetz nicht berücksichtigt, sodass Eltern die damit verbundenen Aufwendungen selbst tragen müssen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; eine Berufung ist möglich.
